Interessenvertreter für Vorstände
Berufsverband genossenschaftlicher Geschäftsleiter e.V.

Der Berufsverband genossenschaftlicher Geschäftsleiter e.V. ist am 07. Jun i 2019 aus der Verschmelzung der "Westdeutschen genossenschaftlichen Bankleitervereinigung e.V." und dem "Berufsverband genossenschaftlicher Geschäftsleiter Norddeutschland e.V. " entstanden. Sie hat ihren juristischen Sitz in Düsseldorf.

Unser Einzugsgebiet entspricht dem Verbandsgebiet des Genossenschaftsverbandes-Verband der Regionen e.V. und des Genossenschaftsverbandes Weser-Ems e.V.

Unsere berufsständige Vereinigung

  • versteht sich
    als ein freiwilliger Zusammenschluss von Vorständen von Genossenschaftsbanken. In dieser Form einer Solidargemeinschaft nimmt sie die wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Belange unserer Kollegen wahr.
  • hat zum Ziel
    die berufliche und soziale Förderung ihrer Mitglieder, die Stärkung der verantwortlichen Bankvorstände und Geschäftsführer von Warengenossenschaften der genossenschaftlichen Organisation.
  • dient der Sicherung von Entscheidungendie zur Wahrung der rechtlichen und faktischen Eigenständigkeit von Genossenschaften den Vorständen abverlangt werden. Dies geschieht durch den Austausch von Erfahrungen, Informationen und Ergebnissen innerhalb der eigenen Vereinigung, der genossenschaftlichen Organisation und aus der Zusammenarbeit mit den übrigen berufsständischen Vereinigungen in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und den Niederlanden.
  • greift Probleme auf
    die alle angehen und berufsspezifisch in der Gemeinschaft leichter und/oder in Form von Orientierungshilfen gelöst werden können. Beispielhaft seien genannt:
    • Dienstvertrag mit Gehaltsempfehlungen
    • Pensionsvertrag mit Altersversorgungsempfehlungen
    • arbeitsrechtliche Fragen
    • versicherungs- und haftungsrechtliche Fragen
    • Vertretungsfragen bei Streitfällen aus dem Dienstverhältnis
    • Fortbildung und Schulung aus der Organstellung
    • Stellung des Vorstandes in der Strukturentwicklung der Kreditgenossenschaften
    • u.v.a.

     

Sie, als Vorstand einer Genossenschaftsbank

  • festigen Ihre berufliche Position
    wenn auch Sie den Berufsverband genossenschaftlicher Geschäftsleiter e.V. durch Ihre Mitgliedschaft stärken
  • leisten Hilfe zur Selbsthilfe
    weil die erfolgreiche Durchsetzung berechtigter Interessen und Forderungen oft nur in einer starken Gemeinschaft möglich ist.
  • tragen bei zur Lösung
    anstehender berufsständischer Fragen und Aufgaben im Zusammenschluss Gleichgesinnter. Dieses ist die bewährte Erkenntnis genossenschaftlicher Arbeit.
  • haben mehr Erfolg
    • als Mitglied der Vereinigung durch nationalen und internationalen Erfahrungsaustausch
    • Fortbildung in organschaftsrechtlichen Fragen
    • Information über aktuelle Dienst- und Versorgungsverträge nebst Empfehlungen und über die Genossenschaftliche Geschäftsleiter-Rechtsschutzversicherung
  • werden Sie Mitglied
    des Berufsverbandes genossenschaftlicher Geschäftsleiter e.V., indem Sie uns Ihre Beitrittserklärung zusenden.

Verbunden mit der Mitgliedschaft ist unser Gruppenvertrag mit der R+V-Rechtsschutzversicherung, durch den Sie versicherte Person in der "Genossenschaftlichen Geschäftsleiter-Rechtsschutzversicherung" werden. Die Jahresprämiensätze sind unter dem Menüpunkt "Beitrag" ersichtlich.

Sollte Ihr Haus eine D&O-Versicherung abgeschlossen haben, können Sie auf den Baustein Vermögensschadenrechtsschutz verzichten. In diesem Fall reduziert sich die Jahresprämie.

Durch die Mitgliedschaft

  • ist Rechtsberatung im Rahmen unserer Vereinbarung durch die Rechtsanwälte Tschöpe, Schipp, Clemenz in Gütersloh in dienstvertraglichen Fragen gegeben
  • beraten Sie die Vorstandsmitglieder im Rahmen des Geschäftsverteilungsplanes
  • steht Ihnen die Geschäftsstelle jederzeit für Fragen aus dem Dienstverhältnis zur Verfügung
  • können Sie an Seminaren der Vereinigung teilnehmen
  • informieren wir Sie nach Bedarf über aktuelle Fragen in unseren Rundschreiben

 

 

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